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   VGH Bayern, 07.09.2022 - 1 NE 22.1687   

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https://dejure.org/2022,24668
VGH Bayern, 07.09.2022 - 1 NE 22.1687 (https://dejure.org/2022,24668)
VGH Bayern, Entscheidung vom 07.09.2022 - 1 NE 22.1687 (https://dejure.org/2022,24668)
VGH Bayern, Entscheidung vom 07. September 2022 - 1 NE 22.1687 (https://dejure.org/2022,24668)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 47 Abs. 6
    Vorläufiger Rechtsschutz gegen Bebauungsplan - schwerer Nachteil

  • rewis.io

    Normenkontrollantrag gegen Bebauungsplan, Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung, Fehlende Eilbedürftigkeit

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 25.02.2015 - 4 VR 5.14

    Einstweiliger Rechtsschutz im Normenkontrollverfahren; ungeklärte Erschließung im

    Auszug aus VGH Bayern, 07.09.2022 - 1 NE 22.1687
    Die für den Erlass einer einstweiligen Anordnung im Rahmen des vorläufigen Rechtsschutzes typische Dringlichkeit setzt voraus, dass der Vollzug der Norm vor einer Entscheidung in der Hauptsache Auswirkungen befürchten lässt, die unter Berücksichtigung der Belange des Antragstellers, betroffener Dritter oder der Allgemeinheit so gewichtig sind, dass eine vorläufige Regelung mit Blick auf die Wirksamkeit und Umsetzbarkeit einer für den Antragsteller günstigen Hauptsachentscheidung geboten ist (vgl. BVerwG, B.v. 16.9.2015 - 4 VR 2.15 u.a. - juris Rn. 4; B.v. 25.2.2015 - 4 VR 5.14 u.a. - BauR 2015, 968).

    Das kann etwa angenommen werden, wenn vollendete Tatsachen entstehen, die den vom Antragsteller nachgesuchten Rechtsschutz leerlaufen ließen (vgl. BVerwG, B.v. 25.2.2015 a.a.O.).

  • BVerfG, 05.07.1995 - 1 BvR 2226/94

    Rasterfahndung

    Auszug aus VGH Bayern, 07.09.2022 - 1 NE 22.1687
    Wegen der weitreichenden Folgen, die die Aussetzung des Vollzugs von Rechtsvorschriften hat, ist dabei in Anlehnung an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu § 32 Abs. 1 BVerfGG ein strenger Maßstab anzulegen (vgl. BVerfG, B.v. 5.7.1995 - 1 BvR 2226/94 - BVerfGE 93, 181; BayVGH, B.v. 28.11.2019 - 1 NE 19.1502 - juris Rn. 14).
  • BVerwG, 16.09.2015 - 4 VR 2.15

    Nichtigkeit eines Bebauungsplans; dauerhafte Hindernisse; einstweiliger

    Auszug aus VGH Bayern, 07.09.2022 - 1 NE 22.1687
    Die für den Erlass einer einstweiligen Anordnung im Rahmen des vorläufigen Rechtsschutzes typische Dringlichkeit setzt voraus, dass der Vollzug der Norm vor einer Entscheidung in der Hauptsache Auswirkungen befürchten lässt, die unter Berücksichtigung der Belange des Antragstellers, betroffener Dritter oder der Allgemeinheit so gewichtig sind, dass eine vorläufige Regelung mit Blick auf die Wirksamkeit und Umsetzbarkeit einer für den Antragsteller günstigen Hauptsachentscheidung geboten ist (vgl. BVerwG, B.v. 16.9.2015 - 4 VR 2.15 u.a. - juris Rn. 4; B.v. 25.2.2015 - 4 VR 5.14 u.a. - BauR 2015, 968).
  • VGH Bayern, 08.02.2017 - 15 NE 16.2226

    Fehlende Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren gegen Bebauungsplan bei

    Auszug aus VGH Bayern, 07.09.2022 - 1 NE 22.1687
    Der bevorstehende bloße Vollzug eines Bebauungsplans stellt aber grundsätzlich noch keinen schweren Nachteil im Sinn von § 47 Abs. 6 VwGO dar (vgl. BayVGH, B.v. 8.2.2017 - 15 NE 16.2226 - juris Rn. 27; B.v. 19.8.2016 - 9 NE 16.1512 - juris Rn. 20).
  • VGH Bayern, 28.11.2019 - 1 NE 19.1502

    Erfolgloser Eilantrag eines Nachbarn gegen einen Bebauungsplan

    Auszug aus VGH Bayern, 07.09.2022 - 1 NE 22.1687
    Wegen der weitreichenden Folgen, die die Aussetzung des Vollzugs von Rechtsvorschriften hat, ist dabei in Anlehnung an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu § 32 Abs. 1 BVerfGG ein strenger Maßstab anzulegen (vgl. BVerfG, B.v. 5.7.1995 - 1 BvR 2226/94 - BVerfGE 93, 181; BayVGH, B.v. 28.11.2019 - 1 NE 19.1502 - juris Rn. 14).
  • VGH Bayern, 19.08.2016 - 9 NE 16.1512

    Antragsbefugnis bei Festsetzung einer Verkehrsfläche im Bebauungsplan

    Auszug aus VGH Bayern, 07.09.2022 - 1 NE 22.1687
    Der bevorstehende bloße Vollzug eines Bebauungsplans stellt aber grundsätzlich noch keinen schweren Nachteil im Sinn von § 47 Abs. 6 VwGO dar (vgl. BayVGH, B.v. 8.2.2017 - 15 NE 16.2226 - juris Rn. 27; B.v. 19.8.2016 - 9 NE 16.1512 - juris Rn. 20).
  • OVG Niedersachsen, 01.02.2006 - 9 MN 40/05

    Festsetzungen von Waldflächen und von Bebauung freizuhaltenden Flächen in einem

    Auszug aus VGH Bayern, 07.09.2022 - 1 NE 22.1687
    In der Rechtsprechung ist jedoch anerkannt, dass selbst die sich aus einer Versagung der Baugenehmigung und der unvermeidbaren Dauer eines anschießenden Rechtsstreits in mehreren Instanzen ergebende Verzögerung des Bauvorhabens und die damit möglicherweise verbundenen finanziellen Verluste grundsätzlich weder als schwere Nachteile noch als andere wichtige Gründe anzusehen sind, die den Erlass einer einstweiligen Anordnung im Sinn von § 47 Abs. 6 VwGO dringend gebieten würden (vgl. BayVGH, B.v. 10.6.2020 - 1 NE 20.259 - juris Rn. 19; NdsOVG, B.v. 1.2.2006 - 9 MN 40/05 - juris Rn. 5).
  • VGH Bayern, 10.06.2020 - 1 NE 20.259

    Einstweiligen Anordnung gegen Aufhebung eines rechtswidrigen Bebauungsplans

    Auszug aus VGH Bayern, 07.09.2022 - 1 NE 22.1687
    In der Rechtsprechung ist jedoch anerkannt, dass selbst die sich aus einer Versagung der Baugenehmigung und der unvermeidbaren Dauer eines anschießenden Rechtsstreits in mehreren Instanzen ergebende Verzögerung des Bauvorhabens und die damit möglicherweise verbundenen finanziellen Verluste grundsätzlich weder als schwere Nachteile noch als andere wichtige Gründe anzusehen sind, die den Erlass einer einstweiligen Anordnung im Sinn von § 47 Abs. 6 VwGO dringend gebieten würden (vgl. BayVGH, B.v. 10.6.2020 - 1 NE 20.259 - juris Rn. 19; NdsOVG, B.v. 1.2.2006 - 9 MN 40/05 - juris Rn. 5).
  • VGH Bayern, 20.12.2022 - 1 NE 22.2132

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen im beschleunigten Verfahren erlassenen

    Eine einstweilige Anordnung kann ergehen, wenn der Vollzug der Norm vor einer Entscheidung in der Hauptsache Auswirkungen befürchten lässt, die unter Berücksichtigung der Belange der Antragsteller, betroffener Dritter oder der Allgemeinheit so gewichtig sind, dass eine vorläufige Regelung mit Blick auf die Wirksamkeit und Umsetzbarkeit einer für die Antragsteller günstigen Entscheidung im Hauptsacheverfahren geboten ist (vgl. BayVGH, B.v. 7.9.2022 - 1 NE 22.1687 - juris Rn. 11 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 23.03.2023 - 1 NE 22.2414

    Erfolgreicher Normenkontrolleilantrag gegen Bebauungsplan - Festsetzung eines

    Eine einstweilige Anordnung kann ergehen, wenn der Vollzug der Norm vor einer Entscheidung in der Hauptsache Auswirkungen befürchten lässt, die unter Berücksichtigung der Belange der Antragsteller, betroffener Dritter oder der Allgemeinheit so gewichtig sind, dass eine vorläufige Regelung mit Blick auf die Wirksamkeit und Umsetzbarkeit einer für die Antragsteller günstigen Entscheidung im Hauptsacheverfahren geboten ist (vgl. BayVGH, B.v. 7.9.2022 - 1 NE 22.1687 - juris Rn. 11 m.w.N.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 20.09.2023 - 2 R 37/23

    Außervollzugsetzung eines Bebauungsplans

    Der bevorstehende bloße Vollzug eines Bebauungsplans stellt grundsätzlich noch keinen schweren Nachteil im Sinne von § 47 Abs. 6 VwGO dar; selbst die sich aus einer Versagung der Baugenehmigung und der unvermeidbaren Dauer eines anschließenden Rechtsstreits in mehreren Instanzen ergebende Verzögerung des Bauvorhabens und die damit möglicherweise verbundenen finanziellen Verluste sind grundsätzlich weder als schwere Nachteile noch als andere wichtige Gründe anzusehen, die den Erlass einer einstweiligen Anordnung im Sinne von § 47 Abs. 6 VwGO dringend gebieten würden (vgl. BayVGH, Beschluss vom 7. September 2022 - 1 NE 22.1687 - juris Rn. 12, m.w.N.; NdsOVG, Beschluss vom 1. Februar 2006 - 9 MN 40/05 - juris Rn. 5; HessVGH, Beschluss vom 19. November 2002 - 4 NG 2283/02 - juris).
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